Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wyld&Gold

Stand: August 2020

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der USC Marketing GmbH (nachfolgend «Wyld&Gold») und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Wyld&Gold nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Wyld&Gold ihnen nicht aus­drücklich widerspricht.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1  Entwürfe und Reinzeichnungen von Wyld&Gold dürfen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2  Wyld&Gold überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungs­zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes verein­bart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wyld&Gold bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen da­ von im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.3  Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Wyld&Gold und dem Auftraggeber.

1.4  Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5  Wyld&Gold ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen.

1.6  Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Wyld&Gold formale Schutzrechte zur Eintra­gung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers (Wyld&Gold).

2 Vergütung

2.1  Die Vergütung für Wyld&Gold ergibt sich aus dem Angebot resp. der Auftragsbestätigung von Wyld&Gold. Es sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug nach Erhalt der Rech­nung innerhalb von 30 Tagen zahlbar sind.

2.2  Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillie­ferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3  Der Auftraggeber befindet sich nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnungen in Zahlungsverzug. Ab Verzugsdatum kann Wyld&Gold Verzugszinsen von 2 % verlangen.

2.4  Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehe­nen Umfang hinausgehen.

2.5  Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber reduziert oder annuliert, hat Wyld&Gold Anspruch auf die für den Auftrag bereits erbrachte Leistung.

3 Fremdleistungen

3.1  Wyld&Gold ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wyld&Gold hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2  Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Wyld&Gold abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber ver­pflichtet, Wyld&Gold im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesonde­re von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte ein­geräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Wyld&Gold spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5 Herausgabe von Daten

5.1  Wyld&Gold ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass Wyld&Gold ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2  Hat Wyld&Gold dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Wyld&Gold verändert werden.

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Da­ten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4 Wyld&Gold haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1  Der Auftraggeber legt Wyld&Gold vor Ausführung der Vervielfältigung Kor­rekturmuster vor.

6.2  Soll Wyld&Gold die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Wyld&Gold die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3  Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Wyld&Gold zehn einwandfreie Muster, bei hochwertigen Produkten eine ange­messene Zahl (mindestens aber zwei) unentgeltlich.

7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Wyld&Gold haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Errei­chung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinal­pflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Wyld&Gold auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Wyld&Gold oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wyld&Gold oder ihrer Erfüllungsgehilfen beru­hen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Wyld&Gold oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

7.5 Wyld&Gold haftet nicht für die Urheber­, Geschmacksmuster­ oder marken­ rechtliche Schutz­ oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonsti­gen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster­, Patent­ oder Markenrecherchen hat der Auftrag­geber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Wyld&Gold erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Wyld&Gold zu rügen. Die Rüge von offen­ sichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel inner­halb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels er­ folgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs-­ und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Wyld&Gold in Ansehung des betreffenden Mangels als ge­nehmigt.

7.7 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Wyld&Gold keine Haftung, es sei denn, Wyld&Gold trifft bei der Auswahl des Dritten Verschulden. Wyld&Gold tritt in diesen Fällen nur als Vermittler auf.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Wyld&Gold Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenver­hältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsver­pflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmun­gen nicht.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Wyld&Gold.
9.3 Es gilt deutsches Recht.